für Active Sourcing & Market Mapping Mandate
1.1. Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen und Verträge zwischen Jonas Burger – Vantix Insights (nachfolgend «Auftragnehmer») und seinen gewerblichen B2B-Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).
1.2. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
2.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich datengetriebenes Active Sourcing, Markt-Analyse (Market Mapping), Kandidatenidentifikation und Erstansprache von Fachkräften.
2.2. Wichtiger rechtlicher Hinweis: Die Dienstleistung erfolgt ausschliesslich im Rahmen eines einfachen Auftrags (Art. 394 ff. OR). Der Auftragnehmer betreibt keine bewilligungspflichtige private Arbeitsvermittlung im Sinne des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG).
2.3. Es wird ausdrücklich eine Suchdienstleistung (Aufwand) und kein Vermittlungserfolg (Abschluss eines Arbeitsvertrages) geschuldet.
3.1. Der Auftragnehmer nutzt KI-gestützte Tools und automatisierte Prozesse, um auf beruflichen Netzwerken nach Kandidaten zu suchen, die dem Anforderungsprofil des Auftraggebers entsprechen.
3.2. Die vertragliche Leistung gilt als erbracht, sobald der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vereinbarte Anzahl oder Auswahl an vorqualifizierten Kandidatendossiers (Shortlist / Candidate Panel) übergeben hat.
3.3. Die finale Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung sowie die Durchführung von Interviews obliegen allein dem Auftraggeber.
4.1. Der Auftraggeber stellt alle für das Mandat erforderlichen Informationen (Stellenprofile, Zielvorgaben) vollständig und zeitnah zur Verfügung.
4.2. Der Auftraggeber gibt auf übermittelte Kandidatenprofile zeitnah (in der Regel innert 48 Stunden) Feedback. Verzögerungen in der Rückmeldung können die im Sourcing-Sprint prognostizierten Lieferfristen entsprechend verlängern.
5.1. Die Vergütung richtet sich nach der individuell vereinbarten Offerte (Fixpreis pro Mandat/Sprint oder Pay-per-Lead).
5.2. Fälligkeit: Das Honorar ist für den Aufwand der Identifikation, Qualifizierung und Lieferung der Shortlist geschuldet — ausdrücklich unabhängig davon, ob es zu einer Anstellung kommt.
5.3. Rechnungen sind innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
6.1. Der Auftragnehmer bearbeitet ausschliesslich öffentlich zugängliche Personendaten oder Daten, die ihm von Kandidaten freiwillig zur Verfügung gestellt wurden. Die Weitergabe an den Auftraggeber erfolgt nach Einholung einer Interessensbekundung des Kandidaten oder gestützt auf überwiegende private Interessen (Art. 31 nDSG).
6.2. Mit der Übergabe der Daten wird der Auftraggeber zum eigenständigen Verantwortlichen im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG).
6.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die übermittelten Daten streng vertraulich zu behandeln und Kandidaten, die nicht für den Prozess berücksichtigt werden, datenschutzkonform zu löschen.
7.1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit öffentlich zugänglicher Profilangaben Dritter oder die tatsächliche Eignung der Kandidaten.
7.2. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 Abs. 2 OR) wird im gesetzlich zulässigen Umfang vollständig ausgeschlossen.
8.1. Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht.
8.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers (Zürich, Schweiz).
Stand: März 2026